Londoner Schuldenabkommen

Londoner Schuldenabkommen
Lọndoner Schulden|abkommen,
 
das am 27. 2. 1953 auf der Grundlage der Londoner Schuldenkonferenz (Londoner Konferenzen und Vereinbarungen) geschlossene Abkommen über die deutschen Auslandsschulden. Es enthält multilaterale Vereinbarungen über die deutschen Vorkriegsschulden zwischen der Bundesrepublik Deutschland (als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches) und den USA, Großbritannien, Frankreich, der Schweiz u. a.; die bis 1956 beigetretenen Staaten vertraten mehr als 90 % der Forderungen. Über die Nachkriegswirtschaftshilfe wurden zwischen den Gläubigerländern (USA, Großbritannien, Frankreich und Dänemark) und der Bundesrepublik zweiseitige Rückzahlungsverträge abgeschlossen. Die Vorkriegsschulden hatten den Gegenwert von 13,5 Mrd. DM (Goldbasis); davon wurden 6,2 Mrd. DM erlassen. Ebenso wurden die Nachkriegsverpflichtungen im Gegenwert von 16 Mrd. DM auf 7 Mrd. DM gekürzt. Diese reduzierten Beträge bilden die Basis für die Berechnung der jährlichen Tilgung und Zinszahlung. Die Zinszahlungen (jährlich 567 Mio. DM) wurden am 1. 4. 1953, die Tilgung (jährlich 198 Mio. DM) am 1. 4. 1958 wieder aufgenommen. Die Fälligkeitstermine der Anleihen wurden zum Teil bis 1994 hinausgeschoben. Die vom Bund zu bedienenden Auslandsanleihen des Deutschen Reichs (Dawes-Anleihe, Young-Anleihe, Kreuger-Anleihe) entsprechen rd. 25 % der deutschen Vorkriegsschulden. Weiterhin behandelte das Abkommen private Anleihen, Stillhalteschulden sowie Forderungen aus dem Waren-, Dienstleistungs- und privaten Kapitalverkehr. Das Londoner Schuldenabkommen förderte die Wiederherstellung der internationalen Kreditwürdigkeit der Bundesrepublik, schuf die Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen über die Freigabe des deutschen Auslandsvermögens und war unabhängig von der etwa gleichzeitig mit Israel getroffenen Vereinbarung über eine Gesamtleistung der Bundesrepublik Deutschland von 3,5 Mrd. DM in Sachlieferungen. Die Verpflichtungen aus dem Londoner Schuldenabkommen sind durch vorzeitige Schuldentilgung im Wesentlichen seit 1980 erfüllt. (Reichsschulden)

Universal-Lexikon. 2012.

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